Da Funding Circle keine Bank ist, sondern ein Kreditvermittler, müssen Investoren ihre Erträge
versteuern. Derzeit behalten wir selbst keine Kapitalertragssteuer für die durch Investitionen
auf unserer Plattform erwirtschafteten Zinsen ein. Der Gesetzgeber sieht aber vor, dass die
Kapitalertragssteuer ab dem Jahr 2021 unter bestimmten Umständen von Kooperationsbanken
einbehalten und für die Anleger abgeführt werden soll. Derzeit sind Sie für die Versteuerung
Ihrer Renditen selbst verantwortlich. Aus diesem Grund akzeptiert Funding Circle keine
Freistellungsaufträge für die durch Investitionen auf der Plattform gewonnenen Zinsen.
Als Investor müssen Sie für Zinseinkünfte bei Funding Circle die gesetzliche Abgeltungssteuer
auf Kapitalerträge in Höhe von 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuern
entrichten - genau wie für die Zinserträge bei Ihrer Bank. Nach dem deutschen
Einkommenssteuergesetz (§20 Absatz 9 EStG) sind über den Sparer-Pauschbetrag Kapitaleinkünfte
bis zu 801 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 1.602 € (bei zusammenveranlagten Personen) steuerfrei
gestellt. Sollten Ihre Gesamtzinserträge aus allen Kapitalanlagen - bei Ihrer Bank, bei Funding
Circle oder bei anderen Kapitalanlagen - unter diesem Betrag liegen, werden Sie durch die Angabe
Ihrer Erträge in der Einkommenssteuererklärung nicht steuerlich belastet. Gleichzeitig ist der
Abzug von Werbungskosten nicht gestattet, wozu unsere Servicegebühr in Höhe von einem
Prozentpunkt des Nominalzinses zählt.
Maßgeblich für die Besteuerung ist der Zinsertrag vor Abzug unserer Servicegebühr, da diese
nicht steuerabzugsfähig ist. Zu versteuern ist daher nicht Ihr erhaltener Zinsertrag - nach
Servicegebühr - , sondern Ihr Bruttoertrag aus der Beteiligung an einem Kreditprojekt - vor
Servicegebühr. Der entsprechend erwirtschaftete Betrag Ihrer Zinserträge ist in Ihrer
Einkommensteuererklärung unter ”Anlage KAP, Zeile 16” anzugeben.
Zum besseren Verständnis hier eine Beispielrechnung:
vom Kreditnehmer beantragte Kreditsumme:
10.000 €
Höhe der Investition des Kreditgebers:
1.000 €
Laufzeit des Kreditprojekts:
12 Monate
Nominalzins (vor Abzug der Servicegebühr):
6,00 %
Für die Steuerbetrachtung sind nur die anteiligen Zinsen, nicht die volle monatliche
Rückzahlungsrate relevant. Der Kreditnehmer leistet - hier im Beispiel für den ersten Monat -
eine Zinszahlung, die wie folgt berechnet wird:
10.000 € x 6,00 % x 30 / 360 = 50,00 €
Der zu versteuernde Anteil des Investors an dieser Summe beträgt 10 % (= 1.000
€ / 10.000 €), also
50 € x 10,00 % = 5,00 €
Im Portfolio werden dagegen die Zinsen nach Abzug der Servicegebühr
ausgewiesen, für den ersten
Monat also unter Annahme eines Effektivzinses von 5 % (= 6 % - 1 %) und einer identischen
Investitionssumme von 1.000 €:
1.000 € x 5,00 % x 30 / 360 = 4,17 €
Bitte beachten Sie, dass sich die Zinszahlungen der Folgemonate entsprechend des Verlaufs des
Annuitätendarlehens ändern. Zu Beginn jedes Jahres schicken wir Ihnen eine vollständige
Übersicht Ihrer Zinserträge des vorherigen Jahres. Bitte beachten Sie, dass die Funding Circle
Deutschland GmbH keine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt.