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Abschreibungen
Mit der Abschreibung erfasst man im betrieblichen Rechnungswesen planmäßige oder
außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen. Es handelt sich um Beträge, um
die der Wert eines Vermögengegenstands wegen eingetretener Wertverluste verringert werden
muss. Sie sind zahlungsunwirksame Aufwendungen, die den Unternehmensgewinn senken.
Abschreibungen werden auch Absetzungen für Abnutzung, kurz: AfA (steuerrechtlicher Begriff)
genannt.
Abschreibungen können sich unterscheiden nach der Berechnung für
- die Kostenrechnung = kalkulatorische Abschreibung
- die Handelsbilanz = handelsrechtliche Abschreibung
- die Steuerbilanz = steuerrechtliche Abschreibung
Die Ermittlung der jährlichen Abschreibung erfolgt nach dem angewendeten
Abschreibungsverfahren. Dabei unterscheiden wir:
- die Zeitabschreibungen, bei der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die
voraussichtliche Nutzungszeit verteilt werden und
- die Leistungsabschreibung, bei der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die
voraussichtliche gesamte Leistung (z.B. Betriebsstunden) verteilt werden.
Beispiele für Abschreibungsverfahren nach Zeitabschreibungen sind:
- Lineare Abschreibung = gleichmäßige Verteilung der Abschreibungen
In der Praxis verwendete Abschreibungsverfahren:
beispielsweise wird ein Vermögenswert für 100.000 € angeschafft und für die Lebensdauer von
10 Jahren abgeschrieben. Es ergibt sich eine Abschreibung von 10.000 €/Jahr.
- Degressive Abschreibung = von Jahr zu Jahr abnehmende Abschreibung
Berechnung auf Basis eines gleichbleibenden Abschreibungssatzes auf dem Restbuchwert, der
bis zum 31.12.2007 maximal 30% betragen durfte. Für angeschaffte Wirtschaftsgüter nach dem
01.01.2011 findet dieses Abschreibungsverfahren in Deutschland keine Anwendung mehr.
Beispielsweise wir ein Vermögenswert für 100.000 € angeschafft. Bei einem Abschreibungssatz
von 30% ergibt sich eine Abschreibung im Ersten Jahr von 30.000 € und für das Zweite Jahr
von 21.000 €.
- Progressive Abschreibung = von Jahr zu Jahr zunehmende Abschreibungen
Im begrenzten Maß ist auch eine Zuschreibung bei Wirtschaftsgütern möglich. Diese
Zuschreibung darf jedoch nie den Folgebuchwert der normalen Abschreibung überschreiten.
Daher kommen Zuschreibungen nur nach Sonderabschreibungen in Betracht.
Beispiel lineare / degressive Abschreibung
Geschäftsjahr |
Buchwert des Vermögens-gegenstandes linear / degressiv |
Lineare Abschreibung |
Degressive Abschreibung (30%) |
0 |
100.000 € / 100.000 € |
|
|
1 |
90.000 € / 70.000 € |
10.000 € |
30.000 € |
2 |
80.000 € / 49.000 € |
10.000 € |
21.000 € |
3 |
70.000 € / 34.300 € |
10.000 € |
14.700€ |
4 |
60.000 € / 24.010 € |
10.000 € |
10.290 € |
5 |
50.000 € / 16.807 € |
10.000 € |
7.203 € |
6 |
40.000 € / 11.765 € |
10.000 € |
5.042 € |
7 |
30.000 € / 8.236 € |
10.000 € |
3.529 € |
8 |
20.000 € / 5.765 € |
10.000 € |
2.471 € |
9 |
10.000 € / 4.036 € |
10.000 € |
1.729 € |
10 |
0 € / 0 € |
10.000 € |
4.036 € |
Da der Vermögenswert in der Regel zum Anschaffungszeitpunkt bezahlt wird, tragen die
Abschreibungsgegenwerte zur Innenfinanzierung des Unternehmens bei. Die Liquidität kann zur
Tilgung von Krediten oder für Investitionen herangezogen werden. Daher zieht Funding Circle
die Abschreibungsgegenwerte bei der Kapitaldienstfähigkeit heran.