BWA steht für die Betriebswirtschaftliche Auswertung, welche durch die laufenden Daten der Finanzbuchhaltung eines Unternehmens ermittelt wird. So hat der Unternehmer während des laufenden Finanzjahres den Überblick über seine Kosten- und Erlössituation und kann eine Aussage über die Ertragslage seiner Firma treffen.
Für die Kreditprüfung bei Funding Circle werden Jahresabschlüsse von zwei vollständigen Geschäftsjahren sowie eine BWA inklusive Summen- und Saldenliste (SuSa) für das laufende Geschäftsjahr benötigt. Sofern der letzte Jahresabschluss noch nicht erstellt ist, wird die BWA als Ersatzunterlage für den Jahresabschluss akzeptiert. Zu beachten ist, dass in der BWA noch diverse Buchungen fehlen, z.B. Bestandsveränderungen und Abschreibungen auf Anlagevermögen, sodass die Aussagekraft nur eingeschränkt gegeben ist.
Die BWA ist mit der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses vergleichbar, während die Summen- und Saldenliste die Bewegung der Konten angibt und der späteren Bilanz (Aktiva, Passiva) entspricht. Die Summen- und Saldenliste zeigt die einzelnen Geschäftsvorfälle mit Anfangsbeständen, Bewegungen und den Endbeständen.
Funding Circle fordert für die Kreditbearbeitung eine BWA für das laufende Geschäftsjahr an, um einen Einblick in die aktuelle Geschäftsentwicklung zu erhalten. Gibt der Unternehmer an, dass der Hauptumsatz in einem bestimmten Zeitraum erwirtschaftet wird, z. B. in der 2. Jahreshälfte, fordert Funding Circle zusätzlich eine BWA für den Vorjahreszeitraum an. Anhand des Vorjahresvergleichs ist der zyklische Geschäftsverlauf nachvollziehbar und kann bei der Bonitätsbewertung entsprechend berücksichtigt werden.