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Eigenkapital

Das Eigenkapital (EK) stellt einen Teil des Kapitals einer Unternehmung dar, welches dem Unternehmen von den Eigentümern auf unbestimmte Zeit zur Verfügung gestellt wird. Es errechnet sich aus der Differenz vom unternehmerischen Vermögen und den Schulden. Die Gegenposition zum Eigenkapital ist das Fremdkapital, die Summe beider Größen ergibt das Gesamtkapital des Unternehmens. In der Bilanz wird das EK auf der Passivseite dargestellt. Bei Kapitalgesellschaften umfasst es die in § 266 Abs. 3 A. HGB aufgeführten Bilanzposten. Zumeist setzt sich das EK aus dem gezeichneten Kapital sowie den Rücklagen zusammen. Wie genau das Eigenkapital auszuweisen ist, wird in § 272 HGB aufgeführt.

Eigenkapital in der Bilanz

Bilanz der Muster GmbH zum 31.12.2015

AKTIVA PASSIVA
I. Anlagevermögen I. Eigenkapital
1. Immat. Verm. Gegenstände
2. Grundstücke II. Verbindlichkeiten
3. Anlagen & Maschinen 1. Hypotheken
4. Fuhrpark 2. Darlehen/ Kredite
5. Ladeneinrichtung 3. Verbindlichkeiten aus LL
6. Betriebl. Ausstattung 4. Sonst. Verbindlichkeiten
7. Finanzanlagen
II. Umlaufvermögen
1. Roh- & Betriebsstoffe
2. Unfertige Erzeugnisse
3. Fertige Erzeugnisse
4. Waren
5. Forderungen aus LL
6. Sonst. Forderungen
7. Giroguthaben
8. Bankguthaben
9. Kasse
SUMME AKTIVA SUMME PASSIVA

Bei Funding Circle spielt das Eigenkapital in der Kreditanalyse eine wichtige Rolle, da dieses zur Errechnung der Eigenkapitalquote eines Unternehmens herangezogen wird.