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Fremdkapitalquote

Die Fremdkapitalquote, kurz FK-Quote, ist das Gegenstück zur Eigenkapitalquote und ist somit das prozentuale Verhältnis von Fremdkaptital zu Gesamtkapital (bzw. Bilanzsumme).Die betriebswirtschaftliche Kennzahl gibt in der Jahresabschlussanalyse Erkenntnisse über die Vermögenslage eines Unternehmens. In anderen Worten, die FK-Quote beschreibt die Kapitalstruktur des Unternehmens und ist damit ein Indikator für dessen unternehmerische Lage. Je größer die Fremdkapitalquote, desto höher ist natürlich die Abhängigkeit eines Unternehmens von Fremdkapitalgebern, d.h. Gläubigern.

Dies bedeutet wiederum, dass das Unternehmen höheren Zins- und Tilgungszahlungen ausgesetzt ist, die durch den Umsatz beglichen werden müssen. Geht man also von einem hohen Verschuldungsgrad eines Unternehmens aus, sind entsprechende Ertragsrisiken zu befürchten, da das Unternehmen mit der erhöhten Verschuldung „länger“ benötigt, um den „Break-Even-Point“ zu erreichen. Weitere Risiken können Beschäftigungs-, Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken sein. (Der wohl einzige positive Aspekt einer hohen Fremdkapitalquote wird im Eintrag zum Leverage-Effekt behandelt.)

Ist die Fremdkapitalquote niedrig, so kann der Unternehmer mögliche Verluste besser abfangen und ist somit besser für eventuelle Krisen gerüstet. Gläubiger gehen in diesem Fall von einem niedrigeren Ausfallrisiko aus. Zudem gibt eine niedrige FK-Quote den Gläubigern mehr Sicherheit, da die Gesellschafter das Investitionsrisiko selbst zu tragen bereit sind.

Wie die Eigenkapitalquote, unterliegt auch die Beurteilung einer positiven FK-Quote bestimmten Branchenabhängigkeiten.

Das Fremdkapital befindet sich auf der Passivseite einer Bilanz, die Bestandteile werden in § 266 Abs. 3 HGB unter Positionen B und C aufgeführt. Somit umfasst das Fremdkapital Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, etc. (siehe § 266 Abs. 3 HGB unter Positionen B und C)

Bei einer Kapitalgesellschaft (nach § 266 Abs. 3 A. HGB) umfasst das Eigenkapital das gezeichnete Kapital, Kapital- und Gewinnrücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag sowie den Jahresüberschuss und -fehlbetrag. Das Gesamtkapital entspricht der Bilanzsumme. Das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft bildet die Haftungsmasse der Gesellschafter gegenüber den Gläubigern. Dabei ist zu beachten, dass je höher der Eigenkapitalanteil ist, desto niedriger kann das Gläubigerrisiko eingestuft werden. Darunter ist zu verstehen, dass die Forderungen der Gesellschafter bei einer Insolvenz bzw. Auflösung des Unternehmens hinter den Forderungen der Fremdkapitalgeber (Banken, Lieferanten) stehen.

Berechnung der FK-Quote

Bei der Ermittlung der FK-Quote wird das Fremdkapital ins Verhältnis zum Gesamtkapital gestellt und in Prozent ausgedrückt. Hier müssen zunächst die zum Fremdkapital zugehörigen Bilanzpositionen ausfindig gemacht werden. Die Berechnung der bilanziellen Fremdkapitalquote basiert auf einer einfachen Gleichung: Fremdkapitalquote = Fremdkapital / Gesamtkapital X 100