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GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft des Privatrechts. Gesetzlich ist die GmbH verankert im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).

Gründung einer GmbH

Die GmbH wird von mindestens einer Person gegründet. Es bedarf der Vereinbarung eines Gesellschaftsvertrages, in dem Firma, Satz, Gesellschaftsgegenstand und Höhe des Stammkapital festgelegt werden. Zudem wird die GmbH im Handelsregister eingetragen. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 EUR. Dies bedeutet, dass bei Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung diese mit mindestens 25.000 EUR ausgestattet sein muss. Dieses Mindestkapital darf zum Schutz der Gläubiger (bei Funding Circle also der Investoren) grundsätzlich nicht unterschritten werden.

Vertretung/Haftung in der GmbH

Die GmbH wird durch ihre Geschäftsführer vertreten. Die Gesellschaft haftet grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, das Vermögen der Gesellschafter bleibt unberührt (beschränkte Haftung). In besonderen Ausnahmefällen der sogenannten Existenzvernichtungshaftung kommt jedoch auch eine persönliche Haftung der Gesellschafter in Betracht.

Unternehmergesellschaft als Alternative zur GmbH?

Seit 2008 wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) die Möglichkeit der Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) eröffnet. Diese sogenannte „Mini-GmbH“ hat im Vergleich zur „echten“ GmbH ein Stammkapital von lediglich einem Euro.

Bei Funding Circle können sowohl Gesellschaften mit beschränkter Haftung als auch Unternehmergesellschaften einen Kredit beantragen.