Verbindlichkeiten im buchhalterischen Sinne sind eingegangene Verpflichtungen gegenüber dritten Parteien. Bei Unternehmen sind damit in der Regel Kunden und Lieferanten gemeint.
Gibt es eine zeitliche Begrenzung von kurzfristigen Verbindlichkeiten? In der Regel haben kurzfristige Verbindlichkeiten eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Als kurzfristige Verbindlichkeiten gelten u.a.:
Wareneinkauf/ Bestellung bei Lieferanten
Beauftragung von Dienstleistern
Anzahlungen
Steuern und Sozialabgaben
Als langfristige Verbindlichkeiten gelten Verpflichtungen mit einem Zahlungsziel von mehr als einem Jahr, wie zum Beispiel Anleihen, Darlehen und Hypotheken.
Kurzfristige Verbindlichkeiten spielen eine entscheidende Rolle bei der Bonitätsprüfung eines Unternehmens. Die Höhe der kurzfristigen Verbindlichkeiten geben Auskunft über die Liquidität des Unternehmens. Für die Begleichung der kurzfristigen Verbindlichkeiten muss ausreichend Kapital vorhanden sein, damit diese beglichen werden können.
Als betriebswirtschaftlicher Grundsatz gilt: Das Umlaufvermögen muss größer sein als die kurzfristigen Verbindlichkeiten!
Erst wenn sichergestellt ist, dass alle kurzfristigen Verbindlichkeiten gedeckt sind, gilt ein Unternehmen als wirtschaftlich “gesund”. Fällt der Wert rapide unter 100%, droht dem Unternehmen ein Liquiditätsengpass.
Ist dies der Fall ist es ratsam, über die Veräußerung von bestehendem Anlagevermögen oder eine Umschuldung nachzudenken. Ein Umschuldungskredit, wie z.B. der Firmenkredit bei Funding Circle, verschafft dem Unternehmen mehr Zeit und ist häufig günstiger.
Für Verbindlichkeiten gibt es keinen unbegrenzten Zahlungsanspruch. Die gesetzliche Verjährungsfrist liegt aktuell bei 3 Jahren und beginnt mit dem Jahr, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger davon in Kenntnis gesetzt wurde (§ 199 BGB). Achtung: Die Verjährungsfrist endet entsprechend immer zum Jahreswechsel. Nach Ablauf der der 3 Jahre können Verbindlichkeiten nicht mehr eingefordert werden.
Vor Ablauf der Verjährungsfrist müssen Unternehmen Ihre Forderung gegenüber der dritten Partei in Form eines Mahnbescheides oder einer vor Gericht eingereichten Klage geltend machen.