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Negativzins

Von Negativzinsen, auch Minuszinsen, spricht man, wenn der nominale Zins für eine Einlage bei der Bank kleiner als 0 ist, also negativ. Dies führt dazu, dass der Einleger keine Zinserlöse erhält, sondern selbst Zinsen zahlen muss.
Beispielsweise legt ein Kunde sein Geld (Einlage) auf einem Sparbuch an, wofür er normalerweise Zinsen von der Bank auf seine Einlage erhält. Liegt jedoch ein negativer Nominalzins vor, dann muss der Einleger (Kunde) Zinsen an die Bank zahlen, was seine Rendite schmälert.

Negativer Nominalzins, negative Rendite, negativer Realzins

Auch beim Negativzins gibt es eine Unterscheidung zwischen Nominalzins, Rendite und Realzins, die jeweils positiv oder negativ ausfallen können
Ein Negativzins liegt vor, wenn der nominale Zinssatz unter 0 Prozent liegt.
Die Rendite bezeichnet die Differenz aus Ertrag und Aufwand im Verhältnis zum Aufwand. Ist der Ertrag niedriger als der Aufwand, spricht man von einer negativen Rendite.
Auch bei einer positiven Rendite kann ein negativer Realzins resultieren, nämlich dann, wenn die Rendite unterhalb der Inflationsrate liegt. Trotz positivem Nominalzins und positiver Rendite kommt es dann zu einer Senkung der Kaufkraft des Kapitals.

Negativzins – Folgen und Alternativen für den Investor

Für den Investor hat der Negativzins entsprechende Folgen: Statt eines Zinsertrages entsteht für ihn ein Zinsaufwand. Sein Gewinn schmälert sich entsprechend und die Geldanlage wird unattraktiv für den Investor.

Seine Reaktion ist in der Regel eine Geldumlage in inflationsgeschützte Anlagen. Dies sind vor allem Sachanlagen wie Immobilien, Aktien oder Gold. Das Vermögen wird auf diese Weise gesichert, doch es ruht und kommt der Produktivität nicht zugute. Statt einer inflationsabhängigen Geldeinlage bei der Bank, bietet sich da die sinnvolle Investition in den deutschen Mittelstand an. Hier fließt das Geld in den Wirtschaftskreislauf ein, fördert das deutsche BIP und generiert für Anleger und Kreditnehmer einen Mehrwert.

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Negativzins ist kein Strafzins

In der Umgangssprache wird der Begriff Negativzins oft fälschlicherweise mit dem Strafzins gleichgesetzt. Ein Strafzins ist eine Form der Vertragsstrafe, die bei Leistungsstörungen greift: auch Vorschusszins oder Verzugszins genannt. Der Negativzins ist kein Strafzins, da er nicht als rechtliche Forderung vom Kreditnehmer an den Kreditgläubiger auftritt.

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