Diese Informationen sind nur für bestehende Anleger bis relevant. Wir akzeptieren derzeit keine neuen Investoren.
1. Funktionsweise von Funding Circle
3. Allgemeine Funding Circle-Leistungen für Anleger; Verfügbarkeit der Funding Circle Plattform
4. Spezielle Funding Circle Leistungen für Anleger
5. Keine Bankgeschäfte oder sonstige Finanzdienstleistungen
6. Datenänderung; Datenschutzerklärung; Anonymität
8. Haftung der Funding Circle und des Nutzers
9. Kündigung des Nutzungsvertrages
1.1 Funding Circle Deutschland GmbH, die Betreiberin eines Online-Kreditmarktplatzes und Kreditvermittlerin, geschäftsansässig unter Rheinstr. 11, 14513 Teltow, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 151217 B, vertreten durch die Geschäftsführung Pauntea Morshedi und Alexander Linden (Funding Circle Deutschland, „Funding Circle“ oder „Wir“), stellt auf ihrer Internetseite (www.fundingcircle.com/de) eine E-Commerce Kreditvermittlungsplattform für Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen (diese Plattform, die „Funding Circle Plattform“) bereit.
Funding Circle führt auf der Funding Circle Plattform Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die Ratentilgungskreditverträge schließen möchten („Kreditnehmer“), mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB zusammen, die bereit sind, dem jeweiligen Kreditnehmer Kapital für sein Unternehmen zur Verfügung zu stellen (diese Kapitalgeber, die „Anleger“).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2 Die Funding Circle Plattform funktioniert wie folgt (siehe dazu auch Ziffer 4):
Auf der Funding Circle Plattform können Kreditnehmer Kreditprojekte einstellen und diese nach Ermittlung Rating-basierter Konditionen freischalten lassen. Anleger können innerhalb einer Frist von in der Regel sieben (7) Bankarbeitstagen (Berlin) Finanzierungszusagen für freigeschaltete Kreditprojekte abgeben.
Funding Circle kann die regelmäßige Anlagefrist von sieben (7) Bankarbeitstagen im eigenen Ermessen verkürzen oder auf maximal 42 Tage verlängern, wenn wir dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kreditnehmers und/oder der Anleger für angemessen halten. Die Dauer der Freischaltung eines Kreditprojekts bis maximal 42 Tage wird nachstehend als „Anlagefrist“ bezeichnet.
(i) Vollkommen und Unvollkommen Finanzierte Kreditprojekte
Finden sich genügend Anleger zur vollständigen Finanzierung des freigeschalteten Kreditprojekts eines Kreditnehmers innerhalb der Anlagefrist, kommt dieses zustande („Vollkommen Finanziertes Kreditprojekt“).
Funding Circle beabsichtigt, innerhalb der Anlagefrist jedes freigeschaltete Kreditprojekt als Vollkommen Finanziertes Kreditprojekt zustande kommen zu lassen.
Ein Vollkommen Finanziertes Kreditprojekt kann auch dadurch zustande kommen, dass nach Ende der Anlagefrist der ausstehende Betrag (i) institutionellen Anlegern außerhalb des öffentlichen Marktplatzes („Institutionelle Anleger“) angeboten und durch diese übernommen oder (ii) anderweitig finanziert wird.
Haben sich nicht genügend Anleger beteiligt und ist auch sonst kein Vollkommen Finanziertes Kreditprojekt zustande gekommen, kommt grundsätzlich auch das Kreditprojekt nicht zustande. Kreditnehmern kann jedoch in Fällen, in denen der vom Kreditnehmer ursprünglich nachgefragte Kreditbetrag nach Ablauf der Anlagefrist nicht vollständig durch Finanzierungszusagen von Anlegern gedeckt ist („Unvollkommen Finanziertes Kreditprojekt“), ein freibleibendes Angebot zur Vermittlung eines Kreditvertrages zu dem durch diese Finanzierungszusagen gedeckten Betrag gemacht werden.
Vollkommen Finanzierte Kreditprojekte und Unvollkommen Finanzierte Kreditprojekte werden nachstehend gemeinsam oder einzeln auch als „Finanzierte Kreditprojekte” bezeichnet.
(ii) Kreditgewährung an den Kreditnehmer ausschließlich durch die Bank
Wir sind keine Bank. Der Kreditnehmer erhält daher über die Funding Circle Plattform vermittelte Möglichkeiten zum Abschluss von Kreditverträgen. Er erhält diese Kredite aber niemals direkt von uns. Vielmehr versuchen wir, dem Kreditnehmer eines Finanzierten Kreditprojekts zu ermöglichen, dass ihm die mit Funding Circle kooperierende Bank (die „Bank“) einen Kredit zu den aufgrund des Rating festgesetzten Konditionen des Finanzierten Kreditprojekts gewährt, weil sich genügend Anleger zur Finanzierung bereit erklärt haben. Hierzu muss der Kreditnehmer einen entgeltlichen Kreditvermittlungsvertrag mit uns abschließen. Wir sind sodann verpflichtet, uns um einen Kreditvertrag zu den Konditionen des Finanzierten Kreditprojekts bei der Bank zu bemühen. Die Entscheidung, ob die Bank mit einem Kreditnehmer einen Kreditvertrag abschließt, liegt ausschließlich bei der Bank und niemals bei uns.
Die Bank gewährt - sofern sie einen Kreditvertrag mit einem Kreditnehmer abschließen möchte - sog. annuitätische Ratenkredite. Die monatlich zu zahlenden Raten setzen sich aus einem Anteil für Zinsen und einem Anteil für Tilgung zusammen (die Summe dieser Werte wird Annuität genannt). Der Zinsanteil nimmt während der Laufzeit des Kreditvertrages stets leicht ab, da sich durch die laufende Tilgung die zu verzinsende Kreditsumme verringert. Sofern der Kreditnehmer den Kredit vertragsgemäß bedient, d.h. jeweils die vertraglich vereinbarte monatliche Rate bezahlt, ist dieser am Ende der Laufzeit vollständig verzinst zurückgezahlt.
(iii) Forderungsabtretung von der Bank an Funding Circle Connect
Sofern der Kreditnehmer einen durch uns vermittelten Kreditvertrag abschließt, tritt die Bank ihre sämtlichen Forderungen gegen den Kreditnehmer aus dem jeweiligen Kreditvertrag an
Funding Circle Connect GmbH, Rheinstr. 11, 14513 Teltow, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 154839 B („Funding Circle Connect“) und/oder
ab.
(iv) Forderungsabtretung von Funding Circle Connect an die Anleger
Nach der in Ziffer 1.2 (iii) a. beschriebenen Forderungsabtretung tritt Funding Circle Connect die an sie von der Bank abgetretenen Forderungen aus dem Kreditvertrag anteilig aufgrund einer gesonderten entgeltlichen Vereinbarung über Verkauf, Abtretung und Verwaltung künftiger (Teil-) Forderungen aus einem Kreditvertrag („Forderungskaufvertrag“) an die Anleger, welche sich an dem Finanzierten Kreditprojekt beteiligen und so die Mittel für die Kreditvergabe erbracht haben, ab.
(v) Verwaltung der abgetretenen Forderungen
Eine entgeltliche Verwaltung der abgetretenen Forderungen erfolgt für die Anleger nach den Regelungen des Forderungskaufvertrages.
2.1 Auf der Funding Circle Plattform können Sie sich, wie in dieser Ziffer 2.1 unten beschrieben, registrieren.
Um sich registrieren zu können, müssen Sie volljährig sein und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Außerdem müssen Sie über ein lastschiftfähiges Konto bei einer Bank innerhalb des Einheitlichen Europäischen Zahlungsraumes (SEPA-Zone) verfügen.
Ihnen stehen die in Ziffer 4 näher bezeichneten Leistungen unentgeltlich zu. Zur Vermeidung von Zweifeln weisen wir Sie hiermit darauf hin, dass diese Unentgeltlichkeit ausschließlich unsere Leistungen nach diesem Nutzungsvertrag betrifft und keinen Einfluss darauf hat, dass Sie unter dem Forderungskaufvertrag verpflichtet sind, an Funding Circle Connect einen Kaufpreis für die zu erwerbenden Darlehensforderungen und an Funding Circle eine Service-Gebühr für die entgeltliche Verwaltung der Forderung zu zahlen. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet, an Funding Circle Connect ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Zudem müssen Sie als Anleger die im Zusammenhang einer Finanzanlage anfallenden Steuern, für die Sie selbst verantwortlich sind, und ggf. Kosten der Rechtsverfolgung tragen. Nachschusspflichten sind hiermit jedoch in keinem Fall verbunden. Einzelheiten zu den im Zusammenhang mit einer Finanzanlage entstehenden Gesamtkosten können Sie dem Forderungskaufvertrag entnehmen, sofern Sie sich für eine Finanzanlage entscheiden.
Sie als Anleger („Nutzer” oder „Sie”) und wir schließen einen Nutzungsvertrag für die Nutzung der Funding Circle Plattform (dieser Vertrag, der „Nutzungsvertrag“) wie folgt ab:
Sie tragen die an uns zu übermittelnden Daten im Online-Registrierungsformular ein und übermitteln uns diese durch einen Klick auf der entsprechenden Schaltfläche, nachdem Sie diesen Nutzungsvertrag und die für Sie geltende Dazenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben. Welche Daten Sie im Einzelnen eingeben müssen, können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen. Durch diesen Klick geben Sie noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss des Nutzungsvertrages ab.
Wir senden Ihnen per E-Mail eine Bestätigung Ihrer Registrierung zu, sobald wir Ihre Daten erhalten haben. Dadurch geben wir ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Nutzungsvertrages ab. Die jeweils für Sie geltenden Nutzungsbedingungen und die Allgemeinen Informationen zur Datenverarbeitung („Datenschutzerklärung“) sind in der Bestätigungsemail für Sie verlinkt.
Sofern Sie das mit dieser E-Mail erhaltene Angebot nach Erhalt der E-Mail über einen vorgegebenen Link annehmen, kommt der Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und uns über Ihr Nutzerkonto auf der Funding Circle Plattform zustande.
Wenn Sie eine natürliche Person sind, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die nicht überwiegend ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können und damit Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, dann beachten Sie bitte die Widerrufsbelehrung in der nachfolgenden Ziffer 2.2 dieses Nutzungsvertrages
2.2 Widerrufsbelehrung
(i) Widerrufsrecht
Sie können die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Funding Circle Deutschland GmbH, Rheinstr. 11, 14513 Teltow, Fax: 0800 - 724 08 14, E-Mail: investor@fundingcircle.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Nutzungsvertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das in dieser Ziffer 2.2 (iii) beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
FUNDING CIRCLE DEUTSCHLAND GMBH, RHEINSTR. 11, 14513 TELTOW, FAX: 030 2084900 10 , E-MAIL: infor@fundingcircle.de
(ii) Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.
2.3 Der Nutzungsvertrag gilt nicht für die in Ziffern 1.2 (ii) – (v) beschriebenen Rechtsbeziehungen. Diese Rechtsbeziehungen sind Gegenstand separater Verträge.
2.4 Wir sind berechtigt, diesen Nutzungsvertrag jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu ändern. Wir werden solche Änderungen des Nutzungsvertrages rechtzeitig, mindestens jedoch vier (4) Wochen vor dem Zeitpunkt, zu dem sie in Kraft treten sollen, in Textform mitteilen
Derartige Änderungen gelten als von Ihnen genehmigt und werden wirksam, wenn Sie diesen Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang einer solchen Änderungsmitteilung widersprechen.
Wir werden Sie in dem Mitteilungsschreiben auf die Bedeutung Ihres Schweigens und den Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen des Nutzungsvertrages hinweisen. Sollten Sie den Änderungen widersprechen, gelten die Bedingungen des bestehenden Nutzungsvertrages fort.
Änderungen gelten stets für die Zukunft.
In Fall Ihres Widerspruchs gegen die Änderungen des Nutzungsvertrages können Sie in keine weiteren, neuen Kreditprojekte investieren. Bestehende Investitionen in Kreditprojekte wickeln wir vereinbarungsgemäß ab.
2.5 Als Nutzer müssen Sie Ihre Daten stets aktuell halten, diese bei eventuellen Änderungen unverzüglich korrigieren oder uns Änderungen in Textform mitteilen. Besonders wichtig ist, dass Sie Ihre Kontodaten stets aktuell halten. Bitte vergegenwärtigen Sie sich, dass andere Nutzer darauf vertrauen, dass Ihre Daten stets aktuell sind.
2.6 Wir erheben, verarbeiten und nutzen Daten aufgrund unserer Datenschutzerklärung. Andere uns vor oder nach Abschluss des Nutzungsvertrages überlassene Angebote oder Geschäftsbedingungen von Nutzern gelten nicht und zwar auch dann nicht, wenn wir ihnen allgemein oder im Einzelfall nicht widersprechen.
2.7 Wie immer, wenn Sie wirtschaftlich tätig werden, müssen Sie die Chancen und Risiken selbst verantwortungsvoll abwägen und sodann entscheiden. Funding Circle kann Ihnen diese Abwägung weder abnehmen noch diese durch technische Vorgänge ersetzen.
3.1 Nach dem Nutzungsvertrag schulden wir Ihnen als vertragliche Leistung ausschließlich
die Zurverfügungstellung der Funding Circle Plattform wie in dieser Ziffer 3 beschrieben, und
die Unterstützung der Anleger wie in Ziffer 4 beschrieben.
3.2 Nicht umfasst vom Nutzungsvertrag ist
Verkauf und Abtretung von Kreditforderungen an Anleger oder Verwaltung von Forderungen für Sie (Grundlage hierfür ist der jeweilige Forderungskaufvertrag),
Prüfung von kreditrelevanten Daten oder Inhalten oder sonstigen auf der Funding Circle Plattform eingestellten Informationen für Sie,
Prüfung der Zahlungswilligkeit, Bonität oder Identität von Kreditnehmern für Anleger jenseits des Rating,
Erbringung, Vermittlung von Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäften oder Beratung zu solchen Produkten,
Prüfung, ob Unterlagen, Informationen oder Daten von Kreditnehmern korrekt, vollständig und/oder echt sind,
Sicherstellung des Abschlusses oder der Rechtswirksamkeit des Kreditvertrages zwischen dem Kreditnehmer und der Kredit gewährenden Bank oder des Forderungskaufvertrages zwischen Ihnen und den daran beteiligten Parteien, oder
Verwaltung der abgetretenen Forderungen durch Funding Circle, wie in Ziffer 1.2 (v) beschrieben, (Grundlage hierfür ist der jeweilige Forderungskaufvertrag).
3.3 Die Verfügbarkeit der Funding Circle Plattform hängt von Ihrer eigenen technischen Ausstattung ab. Um auf die Funding Circle Plattform im Internet zugreifen und diese nutzen zu können, müssen Sie über die erforderlichen und geeigneten technischen Mittel (Computer, Internetzugang, E-Mail-Adresse) verfügen.
3.4 Nach diesem Nutzungsvertrag ist Funding Circle nur dazu verpflichtet, die Funding Circle Plattform während der von uns festgelegten Verfügbarkeitszeiträume zur Nutzung verfügbar zu halten. Obwohl wir dies anstreben, sind wir nicht verpflichtet, die Funding Circle Plattform jederzeit verfügbar zu halten.
Wir sind jederzeit zur teilweisen oder gänzlichen Einstellung der Verfügbarkeit der Funding Circle Plattform unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Nutzers berechtigt, wenn
(i) die Funding Circle Plattform zwingend der Wartung bedarf, oder
(ii) die Sicherheit der Funding Circle Plattform (insbesondere die Datensicherheit) dies erfordert, oder
(iii) wir Ereignissen ausgesetzt sind, welche wir selbst nicht beeinflussen können (z.B. eingeschränkte Verfügbarkeit oder Ausfall von Telekommunikationsnetzen, fehlerhafte Datenübertragung durch Dritte, Störungen in der Energieversorgung sowie Naturkatastrophen, von uns nicht verursachte Stilllegungsanordnungen von Aufsichtsbehörden und ähnliche Ereignisse) und die uns zur teilweisen oder gänzlichen Einstellung der Funding Circle Plattform zwingen, oder
(iv) Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit unserer Server (etwa bei Angriffen aus dem Internet) zu gewährleisten, oder
(v) technische Maßnahmen angezeigt sind, um den Standard der Funding Circle Plattform aufrecht zu erhalten oder zu verbessern.
Wir stellen die Funding Circle Plattform auf Grundlage des technischen Standes der Funding Circle Plattform und des Internets bei Abschluss des Nutzungsvertrages zur Verfügung.
Wir sichern unsere Systeme gegen den unbefugten Zugriff Dritter nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem bei Vertragsschluss bestehenden Stand der Technik.
4.1 Finanzierungszusagen („Gebote”)
Sie können auf der Funding Circle Plattform freigegebene Kreditprojekte während der jeweils laufenden Anlagefrist einsehen. Sie können frei entscheiden, ob und mit welchem Betrag – zwischen EUR 100,00 und EUR 5.000,00 und immer mit einem Betrag, welcher einem Vielfachen von EUR 100,00 entspricht - Sie sich ggf. beteiligen möchten. Sofern Sie sich an einem Kreditprojekt beteiligen wollen, geben Sie verbindlich den Betrag Ihrer Finanzierungszusage an.
4.2 Finanzierte Kreditprojekte
Ein Finanziertes Kreditprojekt kommt gemäß der Ausführungen in Ziffer 1.2 und Ziffer 1.2 (i) zustande.
4.3 Forderungskaufvertrag zwischen Ihnen und den daran beteiligten Funding Circle Funding Circle Connect Gesellschaften
Kommt ein Finanziertes Kreditprojekt auf der Funding Circle Plattform zustande, bezahlen Sie als Anleger an Funding Circle Connect die Summe Ihrer Finanzierungszusage als Kaufpreis für einen Teil der zukünftigen Kreditforderung der Bank gegen den Kreditnehmer. Funding Circle Connect tritt Ihnen hierfür einen Teil ihrer Ansprüche gegen den Kreditnehmer aufgrund des bei Ihrer Finanzierungszusage abgeschlossenen Forderungskaufvertrages ab. Dieser ist erforderlich, um die weiteren Schritte abzuwickeln, sofern Ihre Finanzierungszusage erfolgreich bei einem Finanzierten Kreditprojekt berücksichtigt werden kann.
Der Erwerb von Ansprüchen von Funding Circle Connect durch den Anleger steht unter folgenden aufschiebenden Bedingungen:
Erstens muss das Kreditprojekt eines Kreditnehmers, auf das sich Ihre Finanzierungszusage bezieht, als Vollkommen oder Unvollkommen Finanziertes Kreditprojekt zustande gekommen sein.
Zweitens muss ein rechtswirksamer Kreditvertrag zwischen der Bank und dem Kreditnehmer zustande gekommen sein.
Drittens muss - soweit eine solche Sicherheit vorgesehen ist - ein Bürgschaftsvertrag zwischen der Bank und dem jeweiligen Bürgen zustande gekommen sein.
Viertens muss die Bank ihre Forderungen gegen den jeweiligen Kreditnehmer einschließlich der sich aus dem Kreditvertrag ergebenden Gestaltungsrechte (insbesondere das Recht zur Kündigung des Kreditvertrages) und der aus diesem Kreditvertrag ergebenen akzessorischen Sicherheiten (insbesondere Bürgschaft) an Funding Circle Connect abgetreten haben.
Fünftens müssen Sie den Kaufpreis für die zu erwerbenden Kreditforderungen an Funding Circle Connect entrichtet haben.
Geht der Kaufpreis nicht fristgerecht und vollständig ein (insbesondere weil dieser trotz Lastschriftmandat nicht eingezogen werden kann), dürfen Funding Circle Connect und wir vom Forderungskaufvertrag zurücktreten, ohne dass es einer gesonderten Fristsetzung bedarf. Die Einzelheiten zum Rücktrittsrecht sind in den Bestimmungen des jeweiligen Forderungskaufvertrags geregelt.
Nach Eintritt der oben genannten Bedingungen leitet die Bank die durch den Kreditnehmer geleisteten laufenden Zahlungen (Zins und Tilgung) jeweils anteilig in Höhe Ihrer berücksichtigten Finanzierungszusage an Sie weiter.
Die im Forderungskaufvertrag zu unseren Gunsten vereinbarte Service-Gebühr für die Verwaltung von Kreditforderungen wird von den jeweiligen Zahlungen an Sie als Anleger direkt einbehalten und an uns ausgekehrt.
4.4 Identifizierung
Wir können Sie dazu auffordern, einen Nachweis über Ihre Identität nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GWG) in der jeweils gültigen Fassung zu erbringen.
In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns eine Kopie oder einen Scan Ihres Personalausweises, Reisepasses, Führerscheins oder eines sonstigen zulässigen Dokuments wie z.B. einer Stromrechnung zu übersenden, um unsere Leistungen nutzen zu können.
Alternativ oder zusätzlich kann die Identifizierung natürlicher Personen durch externe Identifizierungsdienstleister (die „Identifizierungsdienstleister“) durchgeführt werden. Die Identifizierungsdienstleister führen die geldwäscherechtliche Identifizierung mittels Video- oder Postident-Verfahren oder mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur durch.
Bei der Identifizierung mittels VideoIdent-Verfahren oder qualifizierter elektronischer Signatur werden die für die Identifizierung erforderlichen Daten (Vornamen, Nachnamen, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und ggf. E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer) an den Identifizierungsdienstleister weitergeleitet. Nach erfolgreicher Identifizierung erhalten wir von dem Identifizierungsdienstleister elektronisch alle verifizierten Daten, die nach § 8 des Geldwäschegesetzes (GWG) als Nachweis einer ordnungsgemäßen Identifizierung aufgezeichnet und aufbewahrt werden müssen.
Für die Nutzung eines solchen Identifizierungsdienstes kann es erforderlich sein, dass Sie sich ein Benutzerkonto bei dem jeweiligen Identifizierungsdienstleister anlegen.
Bei der Identifizierung im PostIdent-Verfahren durch die Deutsche Post AG werden die für die Identifizierung erforderlichen Daten (Vornamen, Nachnamen, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit) durch einen Mitarbeiter der Deutschen Post AG in einer Filiale Ihrer Wahl erhoben und verifiziert. Nach erfolgreicher Identifizierung erhalten wir von der Deutschen Post AG alle verifizierten Daten, die nach § 8 des Geldwäschegesetzes (GWG) als Nachweis einer ordnungsgemäßen Identifizierung aufgezeichnet und aufbewahrt werden müssen.
Wir tätigen keine Bankgeschäfte und erbringen auch keine Finanzdienstleistungen, da wir weder ein Kreditinstitut noch ein Finanzdienstleister nach § 1 des Kreditwesengesetzes sind. Wir sind ein Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f GewO und kein Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 8e KWG. Wir beschränken unsere Leistung darauf, Ihnen die Funding Circle Plattform nach Maßgabe des Nutzungsvertrages und der für Sie geltenden Datenschutzerklärung zur Verfügung zu stellen.
6.1 Sie können Ihre Daten während der Laufzeit des Nutzungsvertrags immer einsehen und nach Maßgabe dieses Nutzungsvertrages ändern, nachdem Sie sich auf der Funding Circle Plattform mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort angemeldet haben. Zum Schutz vor Missbrauch können Sie Ihre für die Auszahlung angegebene Kontoverbindung nicht selbstständig ändern. Bitte kontaktieren Sie hierfür den Kundenservice unter investor@fundingcircle.de. Der Kundenservice wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre bei uns hinterlegten Daten mit Ihnen abzugleichen.
6.2 Wir erheben, verarbeiten und nutzen Daten unserer Nutzer aufgrund dieses Nutzungsvertrages gemäß unserer Datenschutzerklärung.
6.3 Den aktuelle Nutzungsvertrag sowie die aktuelle Datenschutzerklärung können Sie auf der Funding Circle Plattform jeweils herunterladen und ausdrucken. Da diese Dokumente zukünftig ggf. geändert werden können oder müssen, empfehlen wir Ihnen, dies bei Vertragsschluss zu tun.
6.4 Der Anleger kann folgende Informationen zum Kreditnehmer/Kreditprojekt einsehen:
Name des Kreditnehmers,
Rechtsform,
Sitz,
Branche,
Gründungsdatum,
Anzahl der Mitarbeiter,
Finanzierungszweck,
Vorliegen einer Bürgschaft,
Kurzbeschreibung des Unternehmens und
Finanzkennzahlen mindestens der letzten zwei Jahre.
Der Kreditnehmer erhält hingegen keine Informationen über den Anleger.
Das Nähere regeln die weiteren Verträge, insbesondere der Forderungskaufvertrag, und die Datenschutzerklärung.
6.5 Bitte beachten Sie, dass sämtliche Kommunikation mit den Kreditnehmern über uns erfolgt. Sie sind nicht berechtigt, Kreditnehmer im Zusammenhang mit einem auf der Funding Circle Plattform angebotenen oder einem Finanzierten Kreditprojekt zu kontaktieren.
7.1 Funding Circle behält sich das Recht vor, bei Unregelmäßigkeiten im Kreditanalyse- oder Kundenannahmeprozess die nach 4.3 erworbenen Kreditforderungen der Anleger zurückzukaufen, wenn und soweit Funding Circle dies im Interesse der Anleger für geboten hält. Dies kann zum Beispiel bei einem Verstoß gegen das vorgesehene Prüfungsverfahren oder gegen Mindestkriterien der Fall sein.
7.2 Der Rückkaufspreis ist die zum Zeitpunkt des Rückkaufs ausstehende Tilgungssumme, d.h. Kaufpreis der Forderung abzüglich der ggf. bereits geleisteten monatlichen Tilgungszahlungen („Rückkaufspreis“). Im Übrigen wird Funding Circle etwaige bis zum Rückzahlungsdatum angefallene und noch nicht ausgezahlte Zinsen erstatten.
7.3 Funding Circle und der Anleger sind sich darüber einig, dass Funding Circle oder ein mit Funding Circle verbundenes Unternehmen dem Anleger den Rückkaufspreis auf das bei der Finanzierungszusage angegebene Bankkonto auszahlen und etwaige zwischenzeitlich angefallene Zinsen erstatten wird. Mit Zahlung des Rückkaufpreises gehen die betreffenden Kreditforderungen der Anleger und alle sonstigen Ansprüche aus dem Forderungskaufvertrag auf Funding Circle bzw. das von Funding Circle bestimmte verbundene Unternehmen über.
7.4 Im Fall eines Rückkaufs wird Funding Circle Sie über die Rückkaufsabsicht, die Höhe des Rückkaufspreises, die Gründe des Rückkaufs und das Rückkaufsdatum rechtzeitig in Textform unterrichten. Die Zustimmung zum Rückkauf gilt von Ihnen als erteilt, wenn Sie dem Rückkauf nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang einer solchen Mitteilung widersprechen.
Wir werden Sie in dem Mitteilungsschreiben auf die Bedeutung Ihres Schweigens gesondert hinweisen. Sollten Sie dem Rückkauf fristgemäß widersprechen, gilt der nach 4.3 geschlossene Forderungsvertrag vereinbarungsgemäß fort.7.5 Funding Circle und der Anleger sind sich darüber einig, dass sich nach Rückübertragung und Zahlung des Rückkaufpreises keine Rechte und Pflichten mehr aus dem nach 4.3 geschlossenen Forderungskaufvertrag ergeben.
8.1 Haftung der Funding Circle
Die auf der Funding Circle Plattform vorgestellten Inhalte dienen lediglich der Information; eine Beratungsleistung bieten wir auf der Funding Circle Plattform nicht an. Wir nehmen lediglich eine eingeschränkte Prüfung der Kreditnehmer nach bestimmten formalen und technischen Kriterien vor, die keine Aussagen darüber erlauben, ob die eingestellten Informationen und Angaben zutreffend sind. Auf die Wirksamkeit der Verträge zwischen Kreditnehmern und der Bank und deren Durchführung und Erfüllung haben wir keinen Einfluss; wir haften folglich hierfür auch nicht.
Um unsere Nutzer zu identifizieren und das Rating des Kreditnehmers durchzuführen, arbeiten wir mit den in unserer Datenschutzerklärung genannten Kooperationspartnern zusammen. Wir vertrauen diesen. Wir können jedoch nicht dafür einstehen, dass die im Ergebnis von Dritten an uns übermittelten Informationen inhaltlich richtig sind (vgl. Ziffer 3.2 dieses Nutzungsvertrages). Die insoweit bereit gestellten Informationen zur Identität und Bonität können zwar der Realität entsprechen; es ist aber auch möglich, dass die tatsächlichen Verhältnisse hiervon erheblich abweichen.
Wir haften bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir jeweils nur
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Zu den wesentlichen Vertragspflichten dieses Nutzungsvertrages gehören Pflichten von Funding Circle gemäß Ziffer 3.1 dieses Nutzungsvertrages. Nicht zu den vertragswesentlichen Pflichten dieses Nutzungsvertrages gehört die ununterbrochene technische Verfügbarkeit der Funding Circle Plattform.
Die sich aus Ziffer (iii) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Die sich aus Ziffer (iii) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch uns und im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, wie des Produkthaftungsgesetzes.
8.2 Haftung des Nutzers
Sie sind verpflichtet,
Ihre Zugangsdaten (insbesondere Ihr Passwort) und
die in Ziffer 6.4 aufgeführten Daten zum Kreditprojekt/Kreditnehmer
vertraulich zu behandeln; die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bitte beachten Sie, dass Sie durch den Abschluss des Nutzungsvertrags auch darin einwilligen, für Schäden aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung zu haften.
9.1 Dieser Nutzungsvertrag wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von uns oder von Ihnen mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
9.2 Das Recht von Funding Circle und des Nutzers, diesen Nutzungsvertrag fristlos außerordentlich aus einem wichtigen Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
9.3 Eine Kündigung dieses Nutzungsvertrages hat auf den Fortbestand der sonstigen mit uns abgeschlossenen Verträge, insbesondere auf den Forderungskaufvertrag, keinen Einfluss.
9.4 Jede Kündigung dieses Nutzungsvertrages bedarf einer Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail, Fax oder Brief).
10.1 Wir haben einen Ersatzdienstleister („Back-Up Servicer“) bestellt, der im Interesse der Anleger und Kreditnehmer so genannte Back-Up Serviceleistungen erbringt. Darunter sind die in Ziffer 10.2 näher beschriebenen Tätigkeiten zu verstehen, die der Back-Up Servicer an unserer Stelle übernimmt, insbesondere, wenn wir zur Durchführung dieser Tätigkeiten vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein sollten, etwa bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen von Funding Circle, aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Umstände oder aus anderen Gründen, die die Durchführung dieser Tätigkeiten verhindern („Störungsfall“, die von Back-Up Servicer zu erbringenden Leistungen die „Back-Up Serviceleistungen“). Von den Back-Up Serviceleistungen ausdrücklich ausgeschlossen sind die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungen von Funding Circle.
Die Erbringung der Back-Up Serviceleistungen durch den Back-Up Servicer stellt sicher, dass Finanzierte Kreditprojekte, auch für den Fall, dass wir selbst nicht mehr tätig werden können, im Interesse der Anleger und der Kreditnehmer ordnungsgemäß abgewickelt werden.
10.2 Bei Eintritt und für die Dauer des Fortbestehens eines Störungsfalls wird der Back-Up Servicer nach Maßgabe der mit den Anlegern geschlossenen Forderungskaufverträge die Verwaltung, Geltendmachung und Ausübung aller Ansprüche und aller Rechte gegen die Kreditnehmer, die Bürgen und sonstigen Sicherungsgeber übernehmen, die die Anleger aus ihrer Beteiligung an den Finanzierten Kreditprojekten erworben haben.
Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich
die Unterstützung der Bank bei der Entgegennahme und Weiterleitung der Darlehensraten und Zinsen an die Anleger;
die Unterstützung der Bank bei der Einziehung der Service-Gebühren und sonstiger Kosten sowie Verzugszinsen;
Ausübung aller mit den Kredit- und Bürgschaftsverträgen in Verbindung stehenden Gestaltungsrechte der Anleger, insbesondere das Recht zur Kündigung der Kreditverträge;
Geltendmachung bzw. Ausübung aller Ansprüche und aller Rechte der Anleger gegen die Kreditnehmer und die Bürgen;
Einschaltung eines Inkasso- oder Factoringunternehmens oder einer Rechtsanwaltskanzlei zum Zwecke der Beitreibung der Forderungen der Anleger gegen die Kreditnehmer und die Bürgen.
Wir sind berechtigt, dem Back-Up Servicer zur Durchführung der Back-Up Serviceleistungen nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen alle erforderlichen Rechte und Vollmachten zu erteilen.
Der Back-Up Servicer ist bei der Erbringung der Back-Up Serviceleistungen zur Hinzuziehung von Dritten als Erfüllungsgehilfen berechtigt.
10.3 Bei Eintritt des Störungsfalls werden wir die für die Erbringung der Back-Up Serviceleistungen erforderlichen Daten der Kreditnehmer, der Geschäftsführer der Kreditnehmer und der Bürgen (Firma oder Name, Adresse, Handelsregisternummer (wenn vorhanden), E-Mailadressen und Telefonnummern, Geburtsdaten (bei Einzelunternehmern) der Kreditnehmer; Name, Anschrift und sonstige Kontaktdaten sowie die Geburtsdaten der Geschäftsführer der Kreditnehmer (bei juristischen Personen oder Personengesellschaften); Name, Adresse, und Geburtsdaten der Bürgen und ggf. der Vertretungsberechtigten der Bürgen und sonstige bürgschaftsbezogene Informationen; Informationen über etwaige sonstige Kreditsicherheiten; Kreditdaten, Kontodaten sowie sonstige Kreditprojekt-Informationen) sowie der Anleger (Vor-, Nachname, Adresse, hinterlegte E-Mailadressen, Telefonnummern, Geburtsdatum, Kontodaten, Daten zum jeweiligen Kreditprojekt, Höhe der Forderungen der Anleger) an den Back-Up Servicer zur Durchführung der Back-Up Serviceleistungen übermitteln.
10.4 Sie werden über den Eintritt und die Beendigung des Fortbestehens eines Störungsfalls jeweils unverzüglich per E-Mail informiert.
10.5 Der jeweils bestellte Back-Up Servicer kann unter https://www.fundingcircle.com/de/investoren-hilfe abgefragt werden. Es wird zudem gesondert bekannt gegeben, wenn ein anderer Back-Up Servicer bestellt wird.
10.1 Für den Nutzungsvertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG). Die Rechtswahl gilt nicht, insoweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften desjenigen EU-Mitgliedstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Nutzer (sofern dieser ein Verbraucher ist) einen über die Verbraucherschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang böten..
10.2 Bei Streitigkeiten hinsichtlich dieses Nutzungsvertrages steht Ihnen der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Berlin vereinbart.
10.3 Sofern eine Bestimmung dieses Nutzungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Im übrigen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, die gesetzlichen Bestimmungen.
10.4 Funding Circle verfügt über eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 c sowie nach § 34 f Gewerbeordnung, Registernummer D-F-107-SG7U-32, zuständige Aufsichtsbehörde: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Ordnungsamt, Fachbereich Gewerbe, Petersburger Str. 86-90, 10247 Berlin.